Der Beitrag von Psychologie und Pädagogik zur naturrechtlichen Auffassung vom Menschen
von Annemarie Buchholz-Kaiser, Zeit-Fragen vom April 1995

Der Beitrag von Psychologie und Pädagogik zur naturrechtlichen Auffassung vom Menschen
von Annemarie Buchholz-Kaiser, Zeit-Fragen vom April 1995
Zeiten der Willkür und der geistigen Orientierungslosigkeit haben das Ringen um die naturrechtliche Auffassung des Menschen verstärkt, Zeiten des Werteverfalls und der totalitären Bedrohung sind es, die uns heute die Notwendigkeit der naturrechtlichen Auffassung wieder vor Augen führen.
Angesichts der Versuche, das gesellschaftliche Zusammenleben mit Gewalt bestimmen zu wollen, muss darauf hingewiesen werden, dass keine Macht befugt ist, die dem Menschen von Natur aus zukommenden Rechte einzuschränken, zu beschneiden oder zu missachten. In der Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen findet dies seinen Ausdruck. Noch sind wir weit davon entfernt, dass die Gültigkeit dieser Rechte überall auf der Welt erkannt wird, und es stimmt bedenklich für die Zukunft, dass sie vielerorts sogar aus ideologischen Gründen abgelehnt, ja angegriffen werden. Dies, obwohl die Einsicht in die naturrechtlich geltenden christlichen Werte die Entwicklung zum freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat ermöglicht und die Humanwissenschaften zahlreiche Bestätigungen dieser Auffassung erbracht haben. Insbesondere lohnt es sich, den Beitrag von Psychologie und Pädagogik zur naturrechtlichen Auffassung des Menschen einzubezichen.
Grundlage der naturrechtlichen Auffassung, wie sie insbesondere der bekannte Naturrechtsphilosoph Johannes Messner vertritt, ist der Gedanke, dass sich die für die Menschheit allgemein gültigen Werte auch in den Resultaten der einzelnen Human- und Sozialwissenschaften wiederfinden müssen und auch wiederfinden.